Was Verhinderungspflege bedeutet
Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zuhause von Angehörigen versorgt – von der Ehefrau, dem Sohn, der Nachbarin. Diese Menschen leisten jeden Tag Erhebliches, und sie sind selten austauschbar.
Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: Fällt die pflegende Person vorübergehend aus, tritt eine Ersatzkraft an ihre Stelle. Der pflegebedürftige Mensch bleibt in seiner Wohnung, in seinem Rhythmus, mit seinen Gewohnheiten. Nur die Person, die hilft, ist für diese Zeit eine andere.
Für wen die Verhinderungspflege gedacht ist
Sie richtet sich an Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause von einer Privatperson gepflegt werden – und an eben diese pflegenden Angehörigen.
Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Für Betreuungsleistungen im Alltag gelten andere Voraussetzungen – dazu beraten wir Sie gern.
Wann sie infrage kommt
Die Anlässe sind so unterschiedlich wie die Menschen. Aus unserer Erfahrung sind das die häufigsten:
Urlaub
Ein paar Tage weg, ohne ständig ans Telefon zu denken.
Eigene Krankheit
Wer selbst im Bett liegt, kann niemanden pflegen. Auch ein Klinikaufenthalt zählt.
Termine
Arzttermine, Behördengänge, Verpflichtungen, die sich nicht verschieben lassen.
Eine Auszeit
Wenn die Kräfte nachlassen. Das ist ausdrücklich vorgesehen und kein Grund für ein schlechtes Gewissen.
Wie die Betreuung bei uns abläuft
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, stundenweise oder über mehrere Tage. Was genau wir übernehmen, richtet sich danach, was Sie sonst selbst tun – denn genau das ist der Sinn einer Vertretung.
Betreuung und Alltag
- Gesellschaft leisten, Gespräche führen, vorlesen
- Spaziergänge und Begleitung nach draußen
- Gedächtnistraining und Aktivierung
- Struktur im Tagesablauf
Pflegerische Aufgaben
Als examinierte Pflegefachkraft übernehmen wir auch die pflegerischen Anteile, die sonst der Angehörige leistet. Dazu kann die Versorgung eines Dauerkatheters oder einer PEG-Sonde gehören.
Für medizinische Maßnahmen wie einen Katheterwechsel ist die Krankenkasse zuständig. Sie entscheidet im Einzelfall und benötigt eine ärztliche Verordnung – das ist etwas anderes als die Verhinderungspflege, die über die Pflegekasse läuft.
Davon unabhängig ist eine private Beauftragung jederzeit möglich, ohne Antragsverfahren. Bei Menschen mit gesetzlicher Betreuung entscheidet darüber häufig der Betreuer.
Was das für Sie als Angehörigen bedeutet
Sie können planen. Einen Termin annehmen, ohne vorher drei Leute zu fragen. Krank werden dürfen. Einmal einen ganzen Tag für sich haben, ohne dass jemand zu Schaden kommt.
Viele pflegende Angehörige zögern lange, bevor sie zum ersten Mal Hilfe holen. Das Gefühl, jemanden im Stich zu lassen, ist verbreitet. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Wer sich zwischendurch erholt, kann länger durchhalten.
Was die Verhinderungspflege kostet
Die Verhinderungspflege ist eine eigene Leistung der Pflegeversicherung und nicht Teil des monatlichen Entlastungsbetrags. Ob und in welchem Umfang Ihre Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Da sich die gesetzlichen Regelungen zuletzt geändert haben, nennen wir hier bewusst keine pauschalen Beträge. Wir sehen gemeinsam mit Ihnen nach, was in Ihrem Fall gilt – das kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Eine Übersicht der möglichen Wege finden Sie unter Kosten und Kostenträger.
Unser Einsatzgebiet
Wir sind im gesamten Stadtgebiet Leipzig und der näheren Umgebung unterwegs. Ob wir Ihren Wohnort erreichen, klären wir im ersten Telefonat – fragen Sie einfach nach.
Wer wir sind
Hinter dem Angebot steht Christian Meißner, examinierter Altenpfleger und seit 2007 im Beruf, seit 2015 freiberuflich tätig. Unterstützt wird er von einem kleinen Team qualifizierter Pflegekräfte.
Wir sind kein zugelassener ambulanter Pflegedienst und rechnen keine Pflegesachleistungen ab. Unser Angebot umfasst die Betreuung im Alltag und die Verhinderungspflege. Mehr über uns erfahren Sie auf der Startseite.